Der Cannabis Arzt – Seit rund einem Jahr dürfen Mediziner Cannabis / Hanf verschreiben, jedoch viele Kassenärzte scheuen davor zurück.

Patienten weichen darum auf Privatärzte wie jenen aus München aus, der im vergangenen Jahr mehr als 500 Patienten Privatrezepte ausstellte für Cannabisblüten.

  1. Cannabis Arzte aus München
  2. “Seltsamerweise sind meine Patienten alle auf Cannabis fixiert”
  3. Ärzte, die Cannabis verschreiben

Cannabis Arzt aus München

Dem Münchner Gesundheitsamt fiel der Arzt auf, weil er so viele Betäubungsmittelrezepte anorderte.

Seit März 2017 ist es Ärzten erlaubt, Cannabis auf Rezept zu verschreiben, die Krankenkassen dürfen eine Kostenübernahme nur in begründeten Fällen ausschlagen. Wesentlich mehr Menschen als angenommen, wollen Gras aus der Apotheke haben. Leider haben viele Ärzte Berührungsängste mit der neuen Medizin, die zugleich noch als illegale Droge eingestuft wird. Das könnte sich aber schon bald ändern.

Weil Patienten kaum Kassenärzte finden, die ihnen medizinisches Cannabis verschreiben, weichen sie häufig auf Privatärzte aus. Der Arzt aus München hat im vergangenen Jahr über 500 Patienten Privatrezepte für Hanfblüten ausgestellt und ist damit einer der Ärzte mit den meisten Cannabispatienten in Deutschland.

Eigentlich sei er ein ruhiger Mensch, meint der Cannabis Arzt über sich selbst. Der naturheilkundlich orientierte Privatmediziner wollte in Ruhe sein Buch über die zwölf Meridiane der chinesischen Medizin verfassen. “Doch dann kam die Cannabis Geschichte über mich”, sagt der 64-Jährige. Seine Patienten sind inzwischen überwiegend junge Männer zwischen 20 und 30 Jahren, die von Müller nur eines wollen: ein Cannabisrezept.

Das erste Rezept habe er einem Patienten mit Cluster Kopfschmerzen ausgestellt, erzählt der Mediziner, eine der schlimmsten Migräne Arten. Die Dankesworte des Patienten lauteten, so: “Es waren meine ersten vier Wochen seit zehn Jahren ohne Migräne, ohne Depressionen, ohne Selbstmord Gedanken. Und ich war sogar tanzen.” Schon bald, kam ein Patient nach dem anderen.

Schnell hat sich herumgesprochen, dass es da einen Arzt gibt, der Cannabis im großen Stil verschreiben soll. Auch dem Münchner Gesundheitsamt fiel es auf, weil er so viele Betäubungsmittelrezepte anforderte. Er bemühte sich und arbeitete mit den Behörden zusammen. Die Betäubungsmittelrezepte lagerten im Safe, die Praxistür hatte ein zusätzliches Sicherheitsschloss. So wie es der Gesetzgeber vorschreibt.

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Da im Gesetz keine konkreten Krankheiten aufgelistet werden, darf Cannabis im Grunde bei jeder “schwerwiegenden” Diagnose verordnet werden. So lange es begründet werden kann, warum es den Krankheitsverlauf oder Symptome begünstigt beeinflusst, als herkömmliche schulmedizinische Standardtherapien. Etwa 90 % der Patienten kamen aufgrund ADHS Sympthome.

Sobald sie nachweisen konnten, dass Ritalin für sie nicht verträglich ist, konnten sie Cannabis vom Arzt bekommen, in der Regel etwa 60 Gramm pro Monat. Bei einem Apothekenpreis von um die 25 Euro pro Gramm kostet das die Patienten 1500 Euro im Monat. Dazu kommen die Rezeptgebühr und das Arzthonorar. Leisten kann sich das kaum einer.

Kollegen, die sich schon länger mit Cannabis befassen, finden seine Herangehensweise merkwürdig. Auch er selbst räumt ein, dass er vielleicht etwas zu gutgläubig gewesen sei und Missbrauch nicht ausschließen könne. Inzwischen ist er vorsichtiger geworden: “Ich möchte nicht von Kiffern benutzt werden, um illegal an ein Rezept heranzukommen.”

“Seltsamerweise sind meine Patienten alle auf Cannabis fixiert”

Dass der Mediziner aus München vor allem aus juristischen Gründen streng zwischen Kiffern und Patienten unterscheidet, merkt, wer ihm länger zuhört. “Die wollen raus aus der Illegalität”, sagt er über seine Patienten. Mit seiner Unterschrift verhelfe er ihnen zu neuer Lebensqualität. Er erzählt von einem Arzt, der immer um fünf Uhr mit seiner Frau einen Joint geraucht habe. Dieses Ritual war es, das die Ehe 40 Jahre zusammmen geschweißt hat.

Er selbst habe nur einmal gekifft, als er etwa 18 war. “Ich fand’s unangenehm, zu heftig”, sagt er. Ein Bedürfnis, das Kraut, mit dem er sich nun täglich befasst, selbst noch einmal auszuprobieren, habe er nicht. “Ich meditiere lieber”, sagt der Arzt.

“Seltsamerweise sind meine Patienten alle auf Cannabis fixiert”, meint der Doktor. Das mag daran liegen, dass die Patienten aus dem ganzen Bundesgebiet extra deswegen zu ihm nach München pilgern.

Das Gericht verurteilte ihn wegen 539 Fällen der unerlaubten gewerbsmäßigen Verschreibung von Betäubungsmitteln. Zusätzlich wegen des Besitzes einer Pistole ohne Erlaubnis zu drei Jahren Haft. Außerdem wurde ein Berufsverbot gegen den 64-Jährigen verhängt, weil seine medizinische Tätigkeit mit der Verschreibung von Betäubungsmitteln zusammenhängt.

Seit einer Änderung des Betäubungsmittelgesetzes vom März 2017 ist es Ärzten erlaubt ihren Patienten in begründeten Fällen Cannabis zu verschreiben, allerdings nur dann, wenn der Arzt bei der Untersuchung zu dem Schluss kommt, dass die Anwendung aus ärztlicher Sicht adequat ist.

Das Münchner Gericht stellte fest, dass der Angeklagte seinen Patienten in den Jahren 2017 und 2018 ohne eigene Untersuchung und Diagnose Cannabis verschrieb, um daran zu verdienen. Die Praxis des Mannes sei für »eine Untersuchung und ordnungsgemäße Diagnosestellung« gar nicht ausgestattet gewesen.

Der Mediziner hat angekündigt, seine Zulassung freiwillig abzugeben.

Das verschreiben von medizinischen Cannabis stellt für Ärzte kein Problem dar, die Pflichten als Arzt grob zu verletzen jedoch schon. Das Landgericht München sprach ausserdem eine Strafe von angeblich 47.700 Euro aus. Das Arzneimittel und Medizinprodukte BFARM Gesetz wurde vom Arzt grob verletzt, teilte das Bundesinstitut für Arzneimittel weiters mit. Daruf meinte er, dass er chronische Schmerzen lindern wollte.

Ärzte, die Cannabis verschreiben

Ärzte jeder Fachrichtung, mit Ausnahme von Zahn- und Tierärzten, können seit dem 1. März 2017 Cannabisblüten und -extrakt verordnen. Eine besondere Qualifikation ist nicht erforderlich.

Auch die zuvor schon verschreibungsfähigen, zugelassenen cannabishaltigen Arzneimittel können in Deutschland weiter verordnet werden. Im Gesetz heißt es, dass Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung Anspruch auf Versorgung mit Cannabis “in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität und auf Versorgung mit Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon” haben.

Bei welchen Indikationen Cannabis als Medizin verordnet werden darf, ist gesetzlich nicht festgelegt. Wörtlich heißt es: Cannabisblüten und -extrakte können dann verordnet werden,

  • wenn “eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung im Einzelfall nicht zur Verfügung steht” oder
  • wenn diese Leistung “im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung des behandelnden Vertragsarztes unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter Berücksichtigung des Krankheitszustandes der oder des Versicherten nicht zur Anwendung kommen kann”.

Eine Therapie mit Cannabis ist demnach auch möglich, wenn ein Patient noch nicht mit allen theoretisch zur Verfügung stehenden Maßnahmen behandelt wurde.

Wir danken für dein Interesse und hoffen dir zahlreiche Infos geliefert zu haben.

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